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Was ist eine Apostille?

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Neben der Beeidigung kann auf einer Übersetzung auch eine Apostille (Zwischenbeglaubigung) angebracht werden. Durch das Anbringen der Apostille auf ein Dokument wird die Unterschrift des beeidigten Übersetzers vom Landgericht bestätigt. Die Apostille gilt für Länder, die dem Apostilleabkommen angeschlossen sind. Wir können Ihr Dokument mit einer Apostille versehen. Dieser Prozess ist mit einem Aufpreis und in der Regel mit einer etwas längeren Lieferzeit verbunden.

Die Apostille wird von den Ländern anerkannt, die dem Apostilleabkommen angeschlossen sind (Haager Abkommen vom 5. Oktober 1961). Diesem Abkommen treten kontinuierlich weitere Länder bei. Eine aktuelle Liste der Länder, in denen die Apostille anerkennen, finden Sie über www.dnoti.de/DOC/2007/2000.doc. In der Regel ist eine Apostille in diesen Ländern für die Anerkennung der Übersetzung ausreichend. Apostillen können auf Niederländisch, Englisch, Deutsch, Französisch, Spanisch und Italienisch abgegeben werden und sehen in der Praxis einem Aufkleber mit Stempel und Unterschrift des Gerichtsmitarbeiters ähnlich.

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