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FAQ - Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Apostille?

Die Apostille wird von den Ländern anerkannt, die dem Apostilleabkommen angeschlossen sind (Haager Abkommen vom 5. Oktober 1961). Diesem Abkommen treten kontinuierlich weitere Länder bei. Eine aktuelle Liste der Länder, in denen die Apostille anerkennen, finden Sie über www.dnoti.de/DOC/2007/2000.doc. In der Regel ist eine Apostille in diesen Ländern für die Anerkennung der Übersetzung ausreichend. Apostillen können auf Niederländisch, Englisch, Deutsch, Französisch, Spanisch und Italienisch abgegeben werden und sehen in der Praxis einem Aufkleber mit Stempel und Unterschrift des Gerichtsmitarbeiters ähnlich.
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