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Was ist eine Legalisation?

Ist die Übersetzung zur Verwendung in einem Land bestimmt ist, welches das Apostilleabkommen nicht unterzeichnet hat, muss dieses Dokument legalisiert werden. Legalisationen werden vom Gericht und anschließend vom Justizministerium bzw. Bundesverwaltungsamt und vom Auswärtigen Amt (oder dem ausländischen Außenministerium) unterzeichnet. Sie müssen das Dokument diesen Behörden selbst vorlegen, da wir dazu keine Befugnis haben. Selbstverständlich beraten wir Sie gerne hinsichtlich der Legalisation Ihrer Dokumente.

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