Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Auftraggeber
Unter Auftraggeber wird die natürliche oder juristische Person verstanden, die Schnelluebersetzer einen Auftrag zur Durchführung von Übersetzungs- oder Dolmetscherarbeiten erteilt.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Angebote mit den darin enthaltenen Angaben zu Preisen und/oder Lieferfristen sind, solange Schnelluebersetzer den vollständigen zu übersetzenden und/oder zu bearbeitenden Text des Auftraggebers noch nicht inhaltlich beurteilen konnte, freibleibend und können jederzeit widerrufen oder geändert werden.
2.2 Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Auftraggeber das von Schnelluebersetzer abgegebene Angebot schriftlich oder mündlich annimmt oder dass Schnelluebersetzer einen vom Auftraggeber erteilten Auftrag bestätigt. Unter schriftlich werden auch E-Mail und/oder Fax verstanden.
2.3 Schnelluebersetzer schickt dem Auftraggeber im Prinzip eine schriftliche Bestätigung des erteilten Auftrags. Das Fehlen einer solchen Bestätigung lässt das Zustandekommen des vereinbarten Auftrags unberührt.
2.4 Sofern der Auftraggeber nicht bei Auftragserteilung ausdrücklich zu verstehen gibt, im Auftrag, im Namen und/oder auf Rechnung eines Dritten zu handeln, und dabei den Namen und die Anschrift dieses Dritten angibt, betrachtet Schnelluebersetzer denjenigen, der den Auftrag an Schnelluebersetzer erteilt hat, als Auftraggeber.
2.5 Falls Schnelluebersetzer in aller Redlichkeit bezweifelt, dass der Auftraggeber in der Lage sein wird, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, ist Schnelluebersetzer berechtigt, ergänzende Sicherheitsleistung zu verlangen.
3. Lieferfrist und Liefertermin
3.1 Schnelluebersetzer hält die vereinbarte Lieferfrist ein, es sei denn, es liegt nachweisbar höhere Gewalt vor. Wenn deutlich wird, dass eine fristgerechte Lieferung aufgrund besonderer Umstände nicht möglich ist, ist Schnelluebersetzer dazu verpflichtet, den Auftraggeber umgehend darüber zu informieren.
3.2 Die Lieferung gilt als erfolgt im Moment der Versendung durch Schnelluebersetzer per E-Mail, Post, Fax oder Kurier.
3.3 Im Zusammenhang mit der Durchführung des erteilten Auftrags durch Schnelluebersetzer ist der Auftraggeber verpflichtet, alles zu tun, was vernünftigerweise notwendig ist, um die rechtzeitige Lieferung seitens Schnelluebersetzer zu ermöglichen.
4. Änderung oder Annullierung von Aufträgen
4.1 Falls der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages Änderungen vornehmen oder Ergänzungen anbringen möchte, die nach dem Ermessen von Schnelluebersetzer nicht von geringfügiger Art sind, behält Schnelluebersetzer sich das Recht vor, die Lieferfrist(en) und/oder das Honorar anzupassen oder die gewünschten Änderungen abzulehnen.
4.2 Etwaige Änderungen nach Vertragsabschluss hinsichtlich der vereinbarten Auftragskonditionen sind erst nach schriftlicher Annahme und Bestätigung durch Schnelluebersetzer wirksam.
4.3 Falls ein erteilter Auftrag vom Auftraggeber (zwischenzeitlich) storniert wird, ist der Auftraggeber verpflichtet, den gesamten vereinbarten Betrag zu bezahlen, es sei denn Schnelluebersetzer gibt an, dass ein Preisnachlass möglich ist. Die Höhe des eventuellen Preisnachlasses liegt im Ermessen von Schnelluebersetzer, wobei berücksichtigt wird, welche Arbeiten bereits ausgeführt wurden. Schnelluebersetzer wird dem Auftraggeber die bereits angefertigten Arbeiten zur Verfügung stellen.
5. Ausführung von Aufträgen und Geheimhaltung
5.1 Schnelluebersetzer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber, dafür zu sorgen, dass Übersetzungsaufträge fachkundig und nach bestem Wissen und Können Schnelluebersetzers ausgeführt werden.
5.2 Schnelluebersetzer ist berechtigt, für die Ausführung von Aufträgen Dritte – selbständig operierende und qualifizierte Übersetzer – einzusetzen.
5.3 Im Zusammenhang mit dem gewünschten Qualitätsniveau der Ausführung des erteilten Auftrags durch Schnelluebersetzer ist der Auftraggeber verpflichtet, notwendige Informationen über den zu übersetzenden Text, mit Inbegriff spezifischer Terminologie, zur Verfügung zu stellen.
5.4 Schnelluebersetzer wird alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen streng vertraulich behandeln. Schnelluebersetzer wird die eingesetzten Übersetzer auf ihre Pflicht hinweisen, die erhaltenen Informationen streng vertraulich zu behandeln. Schnelluebersetzer kann nicht für die unverhoffte Verletzung der Geheimhaltungspflicht durch Dritte haftbar gemacht werden.
6. Honorar, Bezahlung und Inkassokosten
6.1 Das Honorar wird berechnet durch Multiplikation der Wortzahl des übersetzten Textes (Zieltext) mit dem gültigen Standardtarif pro Wort, sofern nicht Schnelluebersetzer mit dem Auftraggeber einen anderen Preis vereinbart. Die Standardtarife und der gültige Mindestpreis sind auf der Website www.schnelluebersetzer.de angegeben.
6.2 Schnelluebersetzer erhebt neben dem Standardtarif einen Zuschlag, wenn der zu übersetzende Quelltext besonders arbeitsintensiv oder fachspezifisch ist oder die Übersetzung mit großer Eile zu liefern ist. Die vorstehende Aufzählung ist nicht abschließend.
6.3 Alle genannten Tarife verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben.
6.4 Der Rechnungsbetrag muss spätestens innerhalb von vier Wochen nach Rechnungsdatum auf dem Konto von Schnelluebersetzer gutgeschrieben sein. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist der Auftraggeber sofort und ohne besondere Inverzugsetzung im Verzug. Bei Verzug hat der Auftraggeber die gesetzlichen Zinsen und alle weiteren Inkassokosten zu zahlen; dazu gehören Verwaltungskosten von Schnelluebersetzer in Höhe von 50 Euro pro Rechnung und Verwaltungs- und/oder Kommissionskosten des von Schnelluebersetzer eingeschalteten Inkassobüros.
7. Reklamationen und Beanstandungen
7.1 Reklamationen über gelieferte Übersetzungen hat der Auftraggeber so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von zehn Arbeitstagen nach der Lieferung schriftlich und mit inhaltlichen Argumenten und detailliert untermauert anzuzeigen. Eine Beanstandung entbindet den Auftraggeber unter keinen Umständen von seiner Zahlungsverpflichtung.
7.2 Hat der Auftraggeber nach Ablauf der in Artikel 7.1 genannten Frist keine Beanstandungen geäußert, gilt dies als vollständige Abnahme der Liefersache durch den Auftraggeber und werden Reklamationen nur noch nach Zustimmung von Schnelluebersetzer berücksichtigt.
7.3 Im Falle von Reklamationen oder Beanstandungen wird Schnelluebersetzer seinen Standpunkt formell kundtun und dabei den sachkundigen Kommentar von (den betreffenden oder anderen) externen Übersetzern berücksichtigen.
7.4 Falls die Beanstandung Schnelluebersetzer zufolge zur Gänze oder teilweise berechtigt ist, wird Schnelluebersetzer alles daran setzen, die Beanstandung zu beheben.
8. Haftung und Freistellung
8.1 Der Auftraggeber kann Schnelluebersetzer ausschließlich für Schäden haftbar machen, die eine direkte und nachweisbare Folge einer Schnelluebersetzer zuzurechnenden Unzulänglichkeit sind. Schnelluebersetzer haftet nicht für irgendwelche anderen Schäden, wie z. B. Betriebsschäden, Verzugsschäden und Gewinnausfall. Für die Übersetzung mehrdeutiger Abschnitte des Quelltextes ist Schnelluebersetzer von jeglicher Haftung entbunden.
8.2 Die Haftung von Schnelluebersetzer ist in jedem Fall auf das in Rechnung gestellte Honorar exklusive Mehrwertsteuer des betreffenden Auftrags und in allen Fällen auf maximal 10.000 Euro begrenzt.
8.3 Das Risiko nachteiliger Folgen, einschließlich körperlicher oder wirtschaftlicher Schäden, der Nutzung der von Schnelluebersetzer übersetzten Texte trägt der Auftraggeber. Es wird vom Auftraggeber erwartet, dass er wesentliche Bestandteile einer von Schnelluebersetzer gelieferten Übersetzung, einschließlich Geldbeträgen, Zahlenmaterial und medizinischer Begriffe, auf Richtigkeit kontrolliert, da Schnelluebersetzer nach bestem Wissen und Können Übersetzungen liefert, jedoch in keinem Fall Auslassungen oder Fehler ausschließen kann.
8.4 Schnelluebersetzer haftet nicht für Beschädigung oder Verlust der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Dokumente, Informationen oder Datenträger. Schnelluebersetzer haftet ebenso wenig für Schäden infolge der Benutzung von Informationstechnologie und moderner Telekommunikationsmitteln oder infolge des Transports oder der Versendung von Informationen oder Datenträgern.
8.5 Der Auftraggeber stellt Schnelluebersetzer von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der vermeintlichen Verletzung von Eigentums-, Patent-, Urheber- oder intellektuellen Eigentumsrechten frei.
9. Vertragslösung
9.1 Schnelluebersetzer ist, falls der Auftraggeber seine Verpflichtungen nicht erfüllt, sowie bei Insolvenz, Zahlungsaufschub oder Auflösung der Firma des Auftraggebers, ohne irgendwelche Schadenersatzpflicht berechtigt, den laufenden Vertrag ganz oder teilweise zu lösen oder dessen Ausführung zu verschieben.
9.2 Falls Schnelluebersetzer durch außergewöhnliche Umstände, auf die Schnelluebersetzer keinen Einfluss nehmen kann, seine Verpflichtungen nicht erfüllen kann, hat Schnelluebersetzer ohne irgendwelche Schadenersatzpflicht das Recht, den Vertrag auszusetzen oder zu lösen. Als außergewöhnliche Umstände gelten auf jeden Fall, aber nicht ausschließlich, Feuer, Unfall, Streik, Aufstand, Krieg, Transportbehinderungen und staatliche oder behördliche Maßnahmen.
10. Urheberrecht
10.1 Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, behält Schnelluebersetzer das Urheberrecht an den vom Übersetzer angefertigten Texten.
11. Anwendbares Recht
11.1 Für die Rechtsverhältnisse zwischen dem Auftraggeber und Schnelluebersetzer gilt in allen Fällen niederländisches Recht. Alle Rechtsstreitigkeiten unterliegen dem Urteil des zuständigen niederländischen Gerichts. Eine rechtliche Haftbarmachung von Schnelluebersetzer durch einen Auftraggeber hat in allen Fällen in den Niederlanden zu erfolgen.
12. Sonstiges
12.1 Unter Schnelluebersetzer wird verstanden das Übersetzungsbüro Schnelluebersetzer mit Sitz in Almere und eingetragen im Handelsregister von Lelystad in den Niederlanden unter der Nummer 39088569.
12.2 Eine aktuelle Fassung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen wird dem Anfrager auf ersten Wunsch hin zugesandt und kann jederzeit auf www.schnelluebersetzer.de eingesehen werden.
12.3 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf alle Rechtsverhältnisse zwischen Schnelluebersetzer und dem Auftraggeber anwendbar, unter Ausschluss der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, es sei denn, dass Schnelluebersetzer sich vorher schriftlich ausdrücklich mit Letztgenannten einverstanden erklärt hat.
12.4 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden bei der Kamer van Koophandel in Lelystad in den Niederlanden unter Nummer 39088569 hinterlegt.
Letzte Aktualisierung: 30. November 2005