Unten können Sie einen Blick auf die häufigsten Fragen über unsere Übersetzungsdienstleistungen, die abgedeckten Arbeitsbereiche und unsere Übersetzungen werfen. Sollten Sie die Antwort, die Sie suchen, nicht finden, melden Sie sich bitte über unser Kontaktformular, oder rufen Sie uns an unter 0221 9825 3989.
Wir haben keine fest angestellten Übersetzer*innen, sondern arbeiten stattdessen mit einem riesigen Pool von freiberuflichen Übersetzer*innen zusammen. Der große Vorteil dabei ist, dass wir jederzeit Übersetzer*innen mit Kenntnissen der Thematik und den richtigen sprachlichen Fertigkeiten für den Auftrag verfügbar haben.
Dank dieser Arbeitsweise können wir auch eine große Bandbreite an Spezialisierungen anbieten. Aktuell sind in unserem Pool über 4.000 Übersetzer*innen mit Erfahrung in mehr als 120 unterschiedlichen Bereichen, die alles von medizinischen Informationsbroschüren in Englisch bis hin zum Datenbank-Design auf Russisch abdecken.
Wir akzeptieren für Übersetzungsarbeiten die folgenden Zahlungsmethoden:
Von Privatpersonen fordern wir Vorauszahlung. Sie können per Kreditkarte oder Banküberweisung zahlen.
Geschäftskund*innen können nach Lieferung auf Rechnung zahlen. Rechnungen können per Banküberweisung oder Kreditkarte beglichen werden. Wir können Rechnungen auf Englisch, Französisch, Niederländisch, Deutsch, Finnisch oder Schwedisch ausstellen, ohne Aufpreis. Auf der Rechnung sind Auftragsnummern angegeben oder Ihre Bestellnummer, wenn Sie das möchten. Auf Anfrage können wir Ihnen auch eine Proforma-Rechnung schicken.
Unser Angebotsformular kann den Preis für Ihre Übersetzung sofort berechnen.
Lokalisierung geht über einfaches Übersetzen hinaus. Lokalisierung bedeutet, dass Ihr Text an den Bedarf und die Erwartungen der Zielgruppe in einem anderen Land angepasst wird. Das gilt insbesondere für Websites, Online-Shops und Spiele. Ein gut lokalisierter Text stellt sicher, dass Ihr Unternehmen einen lokal stimmigen Eindruck vermittelt, was in vielen Ländern eine Voraussetzung für geschäftlichen Erfolg darstellt. Die folgenden Punkte sind im Lokalisierungsprozess von Bedeutung:
Lokalisierung kommt auch außerhalb des Einzelhandels zur Anwendung. Zum Beispiel ist die direkte Übersetzung eines Vertrages oft nicht ausreichend. Die Übersetzung muss an die örtlichen Gesetze, Vorschriften und Verfahren angepasst werden. Für diese Arbeit braucht man eine*n Übersetzer*in mit juristischem Hintergrund.
Wenn wir in der Übersetzungsbranche über Lokalisierung sprechen, meinen wir damit die Anpassung des übersetzten Textes, um ihn für die Verwendung in einem anderen Land geeignet zu machen. Das ist eine weit gefasste Definition, da für jedes Land andere Dinge zu beachten sind. Wenn Sie einen neuen Markt erfolgreich durchdringen wollen, nehmen Ihnen unsere Projektmanager*innen und Sprachingenieur*innen diese anspruchsvolle Arbeit ab.
Das bedeutet, dass beim Übersetzen einer Software oder einer Website die übersetzten Versionen der Software oder der Informationen auf der Website verwendbar bleiben.
Ja, natürlich bieten wir diese Dienstleistung an.
Wir können maschinelle Übersetzungen liefern, die nach der Computerübersetzung von einem/einer menschlichen Übersetzer*in bearbeitet werden. Das Endergebnis ist eine große Verbesserung gegenüber einer rein maschinellen Übersetzung, kann aber nicht mit einem vollständig von Menschen übersetzten Text mithalten. Wir verwenden für diesen Zweck keine frei zugänglichen Übersetzungswebsites. Unsere Software „lernt“ aus Übersetzungen, die wir im Laufe von zwanzig Jahren angefertigt haben. Maschinelle Übersetzung mit Post-Editing kann für Sie nützlich sein, wenn einer der folgenden Fälle zutrifft:
Praktische Beispiele sind Artikeldateien, Produktkataloge, Hotelbeschreibungen, Kundenfeedback und Texte für Ausschreibungsverfahren, bei denen keine große Vorabinvestition gewünscht ist.
Die Kosten dieser sogenannten maschinellen Übersetzung + Post-Editing (MT + PE) sind viel geringer. Fragen Sie unsere Projektmanager*innen, ob Ihr Text sich für diese Herangehensweise eignet.
Das Übersetzen setzt eine mehr als nur gute Sprachbeherrschung voraus. Selbst Sprachbenutzer, die in einem zweisprachigen Umfeld aufgewachsen sind, erweisen sich manchmal als schlechte Übersetzer: Es fällt ihnen trotz allem schwer, aus einem Text einer Sprache einen gleichwertigen Text in der anderen Sprache zu erstellen.
Andererseits ist man manchmal gezwungen, Übersetzer*innen heranzuziehen, die nicht in ihre Muttersprache übersetzen, zum Beispiel wenn schlicht keine muttersprachlichen Übersetzer*innen verfügbar sind. In diesen Fällen müssen an die nicht-muttersprachlichen Übersetzer*innen strikte Anforderungen gestellt werden.
Nicht-muttersprachliche Übersetzer*innen haben immer einen Übersetzungskurs gemacht und beherrschen die Sprache, in die sie übersetzen, gut. Sie müssen annähernd muttersprachliche Fertigkeiten entwickelt haben.
Fachtexte erfordern manchmal Übersetzer*innen, die sich auf das jeweilige Arbeitsgebiet spezialisiert haben. Aufgrund ihres Fachwissens können sie muttersprachlichen Übersetzer*innen, denen der notwendige fachliche Hintergrund fehlt, vorzuziehen sein.
In beiden Fällen können die Übersetzer*innen eine fundierte Übersetzung abliefern, das Ergebnis sollte aber möglichst von einer Person mit muttersprachlicher Kompetenz fein geschliffen werden.
Übersetzung ist eine sehr spezielle Disziplin. Wir arbeiten ausschließlich mit professionellen Übersetzer*innen zusammen, die über Qualifikationen im Bereich der Übersetzung verfügen, auf bestimmte Bereiche spezialisiert sind und die vor allem Muttersprachler*innen der Zielsprache sind. Wir haben eine umfangreiche Datenbank mit freiberuflichen Übersetzer*innen, damit wir für jedes Projekt die richtige Person finden können. Unsere Projektmanager*innen sind Expert*innen dafür, die idealen Übersetzer*innen für Ihre Aufträge zu finden.
Der Übersetzungsprozess hat mehrere Aspekte. Zuerst wird der Ausgangstext durchgelesen, oft mehrmals. Der/die Übersetzer*in macht dann als erstes eine Gesamtübersetzung des Textes. Die problematischeren Elemente der Übersetzung werden in diesem Stadium eventuell noch nicht angegangen. Sobald die Gesamtübersetzung fertig ist, beschäftigt sich der/die Übersetzer*in eingehender mit dem Text, um die beste Lösung für alle schwierigen Punkte zu finden. Dabei kommen zahlreiche Nachschlagewerken zum Einsatz: Wörterbücher, Terminologiedatenbanken und das Internet. Maschinelle Übersetzung spielt hier keine Rolle. Ein Text darf niemals wörtlich, zu direkt übersetzt werden. Der Text fließt dann nicht mehr, die Lesbarkeit wird beeinträchtigt. Dennoch müssen Übersetzer*innen dem Ausgangstext treu bleiben und dürfen keine Fakten auslassen oder hinzufügen. Außerdem muss die Leserschaft der Übersetzung berücksichtigt werden. Ist die Übersetzung für ein allgemeines Publikum bestimmt oder eine ausgewählte Gruppe? Ist die Zielsprache die Muttersprache der Leserschaft? Sind die Leser*innen mit dem Thema des Textes vertraut, oder sollte die Übersetzung so einfach wie möglich gehalten werden? Das sind nur einige wenige Beispiele für Faktoren, die Übersetzer*innen bei jeder neuen Übersetzung, mit der sie zu tun haben, berücksichtigen müssen.
Wenn die Übersetzung zur Zufriedenheit des Übersetzers bzw. der Übersetzerin fertiggestellt ist, bleibt der Text eine Weile liegen, bevor er nochmals sorgfältig durchgelesen wird. Wenn Übersetzer*innen sich auf diese Art nochmals mit einem Text beschäftigen, fallen ihnen oft Verbesserungsmöglichkeiten auf, die sie beim ersten Mal übersehen haben. Übersetzer*innen lassen Übersetzungen auch oft von Kolleg*innen durchlesen, um Fehler zu finden, die ihnen selbst entgangen sind. Das Korrekturlesen ist der letzte Schritt im Übersetzungsprozess.
Normalerweise müssen wir den Text sehen, bevor wir die Kosten einschätzen können. Sie können auf unserer Website ein Angebotsformular ausfüllen.
Wir werden oft gefragt, ob wir für juristische Übersetzungen auf Anwälte zurückgreifen, oder auf Ärzte für medizinische Übersetzungen. Das ist möglich, aber nicht unbedingt notwendig. Unsere juristischen und medizinischen Übersetzer*innen haben meist im juristischen oder medizinischen Bereich gearbeitet und/oder eine spezielle Schulung absolviert. Auf unserer Seite über unsere Übersetzungsdienstleistungen können Sie mehr über unsere Arbeit in unterschiedlichen Fachbereichen lesen.
Beglaubigte Übersetzungen können wir für Firmenkunden und Privatkunden anfertigen.
Ja, wir bieten auch Dolmetschdienstleistungen an, auf unserer Seite über unsere Sprachdienstleistungen erfahren Sie mehr darüber.
Wir können in und aus jeder Sprache übersetzen, die Sie brauchen. Eine Zusammenfassung finden Sie auf unserer Seite über die verschiedenen Sprachen, mit denen wir arbeiten.
Dank unseres sehr umfangreichen Pools von Übersetzer*innen können wir Ihnen Übersetzungen in zahlreichen Fachgebieten anbieten. Besonders sind wir auf juristische Übersetzungen, medizinische Übersetzungen und technische Übersetzungen spezialisiert, aber ebenso zuverlässig sind wir bei der Übersetzung von Texten über Blumen und Pflanzen, Kochkunst, Architektur und Tieren, von literarischen Werken, Büchern, Berichten, Marketingmaterialien, Werbung, Broschüren, Flyern, Software… Es gibt eigentlich nichts, das wir nicht übersetzen können!
Sie können über das Angebotsformular auf unserer Website ein Angebot anfordern, Sie können unser Kontaktformular ausfüllen und dabei angeben, was Sie brauchen, oder Sie können eines unserer Büros anrufen. Unsere Projektmanager*innen werden Ihnen dann so schnell wie möglich die Kosten und die Lieferzeit für die Übersetzung nennen.
Word- oder Excel-Dateien sind für unsere Übersetzer*innen am leichtesten zu handhaben. Diese sind einfach zu bearbeiten, und Abbildungen können an Ort und Stelle belassen werden. Auch PowerPoint-Präsentationen können wir problemlos bearbeiten. Wenn es Inhalte gibt, die sich nicht bearbeiten lassen, teilen wir Ihnen das mit.
Texte können auch als PDF-Datei eingereicht werden. Diese Texte bekommen Sie dann als bearbeitbaren Text in Word ohne spezielle Formatierung zurück.
Sind Ihre Dateien komplexer? Auch dann können wir Ihnen weiterhelfen. Unser Angebotsformular listet alle Dateiformate auf, die wir akzeptieren. Sollte Ihr Dateiformat nicht enthalten sein, melden Sie sich bitte über unser Kontaktformular. Unsere Projektmanager*innen finden in der Regel eine Lösung für Probleme dieser Art.
Mit Ausnahme von beglaubigten Übersetzungen werden alle Übersetzungen per E-Mail geliefert. Übersetzungen großer Dokumente können von unserem sicheren Server heruntergeladen werden. Ihr*e Projektmanager*in schickt Ihnen dann einen Download-Link, mit dem Sie auf unser Kundenportal zugreifen können.
Ja, natürlich. Ein eingescanntes Dokument (in JPEG- oder PDF-Format) ist ein digitales Dokument, aber nicht bearbeitbar. Das führt dazu, dass der/die Übersetzer*in die Übersetzung nicht im selben Format liefern kann. Der Text wird dann in eine Word-Datei ohne spezielle Formatierung konvertiert. Wenn wir uns für Sie um das Layout kümmern sollen, kann Ihr*e Projektmanager*in Sie über die DTP-Optionen informieren.
Wir arbeiten mit erfahrenen, professionellen Übersetzer*innen zusammen, die zuverlässig, pünktlich, loyal und schnell sind. Jede*r Übersetzer*in verfügt über Kompetenzen in einem bestimmten Fachgebiet und übersetzt ausschließlich in eine einzige Sprache.
Wir arbeiten ausschließlich mit Übersetzer*innen zusammen, die Muttersprachler*innen der Zielsprache sind. Unsere Übersetzer*innen haben außerdem eine Übersetzerausbildung abgeschlossen und verfügen über jahrelange Berufserfahrung.
Selbstverständlich! Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte.
Wir haben einen riesigen Pool von freiberuflichen Übersetzer*innen, von denen viele dauerhaft mit uns zusammenarbeiten.
Wir haben keine fest angestellten Übersetzer*innen, sondern greifen stattdessen auf unser großes Netzwerk an freiberuflichen Übersetzer*innen zurück, die in aller Welt leben und arbeiten.
In manchen Fällen ist es möglich, von unseren Standardtarifen abzuweichen und einen Rabatt anzubieten. Eine Voraussetzung hierfür ist, dass es bei dem Auftrag um eine eher häufige Sprachkombination geht, beispielsweise aus dem Deutschen ins Englische, aus dem Niederländischen ins Deutsche oder aus dem Englischen ins Französische. Wichtig ist auch eine großzügige Lieferfrist, damit wir reichlich Zeit haben, die Übersetzung für Sie zu bearbeiten. Bei eiligen Übersetzungen ist ein Nachlass leider nicht möglich.
Die Europäische Union hat 27 Mitgliedstaaten und 24 Amtssprachen. Die EU-Sprachen sind: Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Irisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Schwedisch, Tschechisch und Ungarisch.
Kantonesisch ist nicht die Hauptsprache in China, deshalb ist eine Übersetzung auf Mandarin, die Standardsprache in der chinesischen Welt, die bessere Wahl.
Das sind zwei unterschiedliche Schriftarten, die in zwei verschiedenen geographischen Gebieten benutzt werden: vereinfachtes Chinesisch wird in China und Singapur verwendet. Traditionelles Chinesisch verwendet man in Taiwan, Hong Kong und anderen chinesischen Gemeinschaften außerhalb Chinas.
Bitte nutzen Sie hierzu unseren Onlineshop. Die Kosten für eine beglaubigte Übersetzung sind abhängig von mehreren Faktoren. Dazu gehören die Sprachkombination, Layout, Textmenge und andere Dinge. Damit wir den konkreten Preis für Ihre beglaubigte Übersetzung nennen können, benötigen wir den Ausgangstext. Diesen können Sie uns per E-Mail zusenden oder über unseren Onlineshop hochladen. Wenn Sie unseren Onlineshop nutzen, erfahren Sie sofort den Preis und die Lieferzeit für Ihre Übersetzung und können diese auch sofort bestellen.
Die Anforderungen an beglaubigte Übersetzungen sind immer unterschiedlich und variieren je nach Bundesland, Behörde und Zweck der Übersetzung. Daher können wir Ihnen leider keine rechtlich verbindliche Auskunft hierzu geben. Bitte fragen Sie immer Ihre zuständige Behörde, welche Art von Übersetzung Sie genau benötigen. Den Rest erledigen wir.
Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung immer in Papierform per Post. Die beglaubigte Übersetzung wird mit der Kopie Ihres Ausgangsdokumentes zusammengeheftet, gestempelt und unterschrieben.
Unsere Übersetzer sind in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt. Innerhalb Deutschlands und Europas reicht dies in den meisten Fällen aus, damit die Übersetzung anerkannt wird. In manchen Fällen gibt es jedoch besondere Anforderungen. Es kann z. B. sein, dass der Übersetzer in einem bestimmten Bundesland vereidigt sein muss oder dass es besondere Bestimmungen im Zielland gibt. Bitte fragen Sie daher immer Ihre zuständige Behörde, welche Art von Übersetzung Sie genau benötigen.
Wir fertigen nur beglaubigte Übersetzungen an. Eine Beglaubigung Ihrer Dokumente ohne Übersetzung ist bei uns leider nicht möglich. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihre zuständige Behörde.
In den meisten Fällen reicht es aus, wenn uns eine Kopie Ihres Dokumentes als Foto oder Scan vorliegt. Auf der beglaubigten Übersetzung wird vermerkt, dass die Übersetzung von der Kopie angefertigt wurde. Bitte beachten Sie, dass diese Kopie immer vollständig sein muss.
Ja. Aufgrund der entstehenden Bearbeitungs- und Verwaltungskosten berechnen wir mindestens 75,00 EUR. Daher lohnt es sich, mehrere Dokumente gleichzeitig zu bestellen, falls dies in Ihrem Fall zutrifft.
Sie können zwischen folgenden Versandoptionen wählen: Standardversand per Post, Postversand mit Einschreiben und Sendungsverfolgung, und Expressversand mit FedEx Overnight.
In jedem Fall versenden wir Ihre Dokumente in einem A4-Umschlag.
Die Bezahlung erfolgt per Vorauskasse über die folgenden Optionen: Kreditkarten VISA und MasterCard, Lastschrift, giropay, Sofortüberweisung.
Im Normalfall senden wir Ihnen Ihre beglaubigte Übersetzung nur per Post. Auf Wunsch senden wir Ihnen jedoch gern vorab auch einen Scan Ihrer beglaubigten Übersetzung per E‑Mail.
Dies ist leider nicht möglich. Vereidigte Übersetzer dürfen keine Übersetzungen beglaubigen, die sie nicht selbst angefertigt haben.
Unsere vereidigten Übersetzer sind professionelle und hochqualifizierte Übersetzer, die Ihre Vereidigung durch den Nachweis entsprechender Fachkenntnisse von einem zuständigen Gericht erhalten haben. Ihre Übersetzungen werden dadurch auch von anderen Gerichten anerkannt. Eine beeidigte Übersetzung enthält die Unterschrift und den Beglaubigungsstempel sowie eine eidesstattliche Versicherung des Übersetzers, den Text nach bestem Wissen und Gewissen übersetzt zu haben.
Beglaubigte Übersetzungen können grundsätzlich nicht per E-Mail versendet werden, sondern werden Ihnen per Post zugestellt. Der postalische Versand ist erforderlich, da die beglaubigte Übersetzung an das Ausgangsdokument (bzw. eine Kopie dessen) geheftet wird.
Eine beglaubigte Übersetzung ist eine Form der Übersetzung, bei der der Übersetzer durch seinen Stempel und seine Unterschrift die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bescheinigt. Damit gilt die Übersetzung als ein offizielles Dokument.
Der Übersetzer muss dazu an einem deutschen Landgericht oder Oberlandesgericht vereidigt worden sein. Aus rechtlichen Gründen darf er nur seine eigene Übersetzung beglaubigen, das Beglaubigen fremder Übersetzungen oder vorab angefertigter Vorlagen ist nur in seltenen Ausnahmefällen möglich und muss im Einzelfall vorab geklärt werden.
Die Beglaubigung einer Übersetzung wird benötigt, wenn das Dokument bei einer Behörde (Standesamt, Schule, Arbeitsamt), einer Botschaft oder einer anderen öffentlichen Stelle vorgelegt werden muss. Dokumente, die sehr häufig beglaubigt übersetzt werden müssen, sind beispielsweise Geburtsurkunden, Führerscheine, Heiratsurkunden und Ausbildungsnachweise wie Zeugnisse oder Referenzschreiben vom Arbeitgeber.
Eine beglaubigte Übersetzung kann direkt vom Original angefertigt werden oder aber auch von einer Kopie oder einer eingescannten Version des Dokuments. In den letzten beiden Fällen werden der Ausdruck und die beglaubigte Übersetzung untrennbar aneinandergeheftet und können so problemlos bei den Behörden vorgelegt und anerkannt werden.
Auch ist eine beglaubigte Übersetzung in Auszügen möglich. Wenn Sie beispielsweise wissen, dass Sie von einem Gerichtsurteil nur eine bestimmte Passage benötigen, oder von einem Zeugnis nur eine Seite, so kann eine beglaubigte Übersetzung nur dieser Auszüge angefertigt werden. Auf der Übersetzung wird dann angemerkt, dass es sich um eine auszugsweise Übersetzung handelt.
Bevor Sie eine beglaubigte Übersetzung anfertigen lassen, sollten Sie prüfen, ob auch eine Beglaubigung der auf dem Ausgangsdokument vorhandenen Unterschriften (beispielsweise des Standesbeamten oder der Schulbehörde) benötigt wird. Dies können Sie beispielsweise bei einem Notar oder der Botschaft des Ausstellungslandes vornehmen lassen, jedoch nicht in einem Übersetzungsbüro.
Sollten Sie sich nicht ganz sicher sein, ob Sie eine beglaubigte Übersetzung benötigen, dann empfiehlt es sich, direkt bei der Zielbehörde nachzufragen, da die Anforderungen sehr unterschiedlich sein können.
Lassen Sie sich von uns beraten oder bestellen Sie Ihre Übersetzung bequem über unseren Onlineshop
Wir freuen uns, Sie zum Thema Beglaubigungen beraten zu können! Rufen Sie uns an oder senden Sie uns Ihren zu übersetzenden Text zu. Wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Wissen Sie bereits, was Sie benötigen, können Sie auch die Übersetzung Ihres Dokuments über unseren Onlineshop bestellen. Dies geht besonders schnell und einfach. Wir freuen uns auf Sie!