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Spanisch Übersetzungen

Die spanische Sprache, oft auch Kastilisch genannt, gehört zu den romanischen Sprachfamilien. Sie ist die häufigste Muttersprache auf dem amerikanischen Kontinent und gilt wegen der Anzahl ihrer Sprecher und ihrer Funktion als Amtssprache in vielen Ländern generell als Weltsprache.

Spanisch – abwechslungsreiche Geschichte

Das Land, das wir heute als Spanien kennen, wurde vor der Eroberung durch die Römer von vielen verschiedenen Völkern besiedelt. Dementsprechend verbreitet waren verschiedenste Sprachen, von Keltisch und Griechisch über Baskisch, bis hin zu Iberisch. Im Jahr 200 n. Chr. gewann das Römische Reich an Einfluss und erstreckte sein Besiedlungsgebiet über die iberische Halbinsel. Die Römer verbreiteten ihre Sprache – das Latein – im kompletten Einflussgebiet, womit die vorigen Sprachen innerhalb kurzer Zeit nahezu vollständig vom Latein verdrängt wurden. Die eigentlich gesprochene Sprache dieser Zeit hieß allerdings nicht einfach Latein, sondern Vulgär-Latein, welches auch als „Ur-Sprache“ aller romanischen Sprachen angesehen wird. Nachdem circa 400 n. Chr. die Goten in Spanien einfielen und es rund 300 Jahre lang beherrschten, entwickelte sich die Spanische Sprache mit Einflüssen des Germanischen, indem einige wenige germanische Wörter in den Wortschatz des bis dahin gesprochenen Lateins eingegliedert wurden.

Spanisch – Entwicklung

Im Laufe der Jahre entwickelten sich unterschiedliche Dialektformen des Spanischen, die alle mehr oder weniger vom ursprünglichen Vulgär-Latein abweichen. Nach Hochchinesisch ist Spanisch mit all seinen Dialekten und rund 360 Millionen Muttersprachlern die am zweithäufigsten gesprochene Sprache der Welt. Am weitesten verbreitet ist Spanisch dabei auf vier Kontinenten: Europa, Amerika, Afrika und Asien. In Europa wird es selbstverständlich in Spanien gesprochen, in Amerika spricht man Dialekte des Spanischen in den USA, in Mexiko und in allen lateinamerikanischen Ländern (außer Brasilien). In Afrika ist Spanisch sogar Amtssprache, nämlich in Äquatorialguinea. In Asien wird es von einer Minderheit auf den Philippinen gesprochen.

Spanisch – Varietäten

Die meisten Unterschiede dieser Sprache findet man wohl im Vergleich zwischen dem Spanisch, das in Spanien gesprochen wird und dem Spanisch, das in Südamerika gesprochen wird. Die Sprachvarietäten unterscheiden sich zum Teil erheblich. So benutzt man in Spanien für das Personalpronomen „Du“ das Wort „tú“. Dies wird zwar auch in Südamerika verwendet, häufiger (vor allem in Argentinien, Uruguay und Paraguay) ist allerdings das Wort „vos“. Gleichermaßen gibt es Unterschiede bei anderen Personalpronomen, wie beispielsweise das Wort „Ihr“, welches in Spanien mit „vosotros/vosotras“, in Südamerika aber mit „ustedes“ übersetzt wird. Auch in der allgemeinen Sprachkultur gibt es starke Unterschiede. So sprechen die Spanier generell in kurzen Sätzen, welche für Südamerikaner schnell unhöflich wirken, da diese sehr auf Freundlichkeit und Höflichkeit achten. Sie nutzen oft das Wort „Permiso“, was so viel bedeutet wie „Entschuldigung?“ oder „Darf ich?“. Oftmals wird es vor dem Eintreten in einen Raum genutzt. In Spanien entfällt diese Art der Kommunikation fast vollständig. Außerdem werden in Südamerika häufig Verniedlichungen eines Wortes angewandt. So nutzen sie nicht das Wort „Café“, sondern „Cafecito“.

Es finden sich natürlich noch weit mehr Unterschiede und auch Gemeinsamkeiten zwischen den einzelnen Ländern, in denen Spanisch gesprochen wird. Der Vergleich zwischen Spanien und Südamerika bringt aber die deutlichsten und meisten Unterschiede hervor.

Ihre Geschäftstätigkeit in Spanien

Spanien ist für viele Menschen in Deutschland und Europa das Land, in dem sie ihre Geschäftsideen verwirklichen möchten. Dank der Europäischen Union ist die Geschäftsgründung in EU-Ländern unproblematisch. Dennoch gilt genauso wie in anderen Ländern, dass man sich vorher umfassend informiert, einen Businessplan erstellt und Marktforschung betrieben haben sollte, damit es hinterher keine bösen Überraschungen gibt. Gerade in Anbetracht der aktuellen wirtschaftlichen Situation, sollte man überzeugt sein, sein Konzept erfolgreich umsetzen zu können und für den Extremfall Rücklagen zur Verfügung zu haben. Doch auch wenn man sich vorbereitet hat, kann es zu Problemen kommen. Diese tauchen nicht zuletzt bei der Kommunikation mit Partnern und Kunden auf. Ein Vertrag, der nicht oder falsch übersetzt einer Behörde vorgelegt wird oder das Dokument, das nicht beglaubigt übersetzt wurde – überall lauern Gründe für die Verzögerung Ihrer Firmengründung. Damit Sie sicher und termingerecht in Spanien oder auch vielen anderen Ländern starten können, übersetzen unsere muttersprachlichen Übersetzerinnen und Übersetzer Ihre Texte in und aus über150 Sprachen und dies aus allen Fachbereichen. Unser Können im Fall von Spanisch-Übersetzungen stellen wir Ihnen jederzeit gerne unter Beweis.

Formalitäten in Spanien

Will man mit der Gründung starten, sollte man sich zunächst bei der Ausländerbehörde der Nationalpolizei eine N.I.E Nummer besorgen. Mit dieser Identifikationsnummer kann man sich in Spanien ein Auto kaufen oder eine Wohnung mieten. Auch über das gewünschte Geschäftsmodell sollte man sich bereits Gedanken gemacht haben. Ohne Notar kann man beispielsweise eine „Autónomo“, was einem Einzelunternehmen entspricht, gründen. Hierbei haftet der Gründer mit dem gesamten Privatbesitz. Für eine GmbH, auf Spanisch „Sociedad de responsabilidad limitada“, sind ein Mindestkapital von 3.006,00 Euro und eine notarielle Beurkundung notwendig. Der Anmeldungsprozess kann mehrere Wochen dauern, außer man entscheidet sich für die Expressvariante. Wählt man eine Rechtsform, bei der das Unternehmen eine juristische Person ist, muss man sich außerdem ins „Registro Mercantil“, das dem deutschen Handelsregister entspricht, eintragen lassen. Ist die Formwahl getroffen, steht die Anmeldung beim spanischen Finanzamt an, um eine Steueridentifikationsnummer (CIF) zu erhalten. Mit einem elektronischen Zertifikat kann diese sogar online erfolgen.

Steuersätze in Spanien

Unternehmen in Spanien müssen die Körperschaftssteuer bezahlen. Sie beträgt 25% auf die ersten Einkünfte bis 300.000 Euro, man kann jedoch eine Ermäßigung erhalten, wenn die Anzahl der Mitarbeiter im Vergleich zum Vorjahr nicht zurückgegangen ist. Daneben fallen die Gewerbesteuer und die Einkommenssteuer an.